World Gold Council, gold investment value as a global currency and commodity.

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Goldkonten

Goldbanken bieten zwei Formen von Gold-Depots an, zugewiesene und nicht zugewiesene:

Zugewiesene Depots

Diese Anlagemöglichkeit ist die sicherste Art, in physisches Gold zu investieren, ähnlich wie die Aufbewahrung in einem Bankschließfach. Das Gold wird in einem Tresorraum aufbewahrt, der einem zugelassenen Goldhändler oder einer anerkannten Hinterlegungsstelle gehört und von diesem verwaltet wird. Jedem Anleger werden bestimmte nummerierte und mit einem Feingehaltsstempel, dem Gewicht und dem Feinheitsgrad versehene Barren (oder gegebenenfalls Münzen) zugewiesen, und dieser zahlt dem Verwahrer Verwahrungs- und Versicherungsgebühren. Der Eigentümer des Goldes in einem zugewiesenen Depot verfügt über das Volleigentum an dem Gold in diesem Depot, und der Goldhändler bzw. die Verwahrungsstelle, dem bzw. der der Tresorraum gehört, in dem das Gold aufbewahrt wird, darf die Barren außer nach entsprechender Anweisung durch den Depotinhaber nicht veräußern, verleasen oder verleihen.

Nicht zugewiesene Depots

Bei dieser Depotform werden Anlegern keine bestimmten Barren zugewiesen (es sei denn, es wird an sie übergeben, eine Möglichkeit, die sie innerhalb von zwei Werktagen in Anspruch nehmen können). Nicht zugewiesene Depots hatten von jeher den Vorteil, dass für sie keine Verwahrungs- und Versicherungsgebühren anfallen, da die Bank sich das Recht vorbehält, dieses Gold zu verleasen. Da die Leasingrate für Gold mittlerweile effektiv negativ ist, haben einige Banken mittlerweile auch für nicht zugewiesene Depots Gebühren eingeführt. Die Anleger hängen genauso von der Kreditwürdigkeit der Bank oder des Händlers ab, die bzw. der diesen Service anbietet, wie bei jedem anderen Depot. Normalerweise handeln Goldbanken nicht mit Mengen unter 1.000 Unzen – ihre Kunden sind institutionelle Anleger, Privatbanken, die im Auftrag ihrer Kunden auftreten, Zentralbanken und Teilnehmer des Goldmarktes, die beabsichtigen, große Goldmengen zu kaufen oder zu leihen.

Einige weitere Anlagemöglichkeiten für Kleinanleger:

Gold-Pool-Depots

Diese Alternative eignet sich für Anleger, die Gold-Depots mit weniger als 1.000 Unzen eröffnen möchten. In einem Gold-Pool-Depot – in dem Sie einen festgelegten, nicht abgegrenzten Anteil am Goldbestand eines Gold-Depots erhalten – können Sie selbst das Minimum von nur einer Unze anlegen.

Elektronische Währungen

Des Weiteren bieten sich elektronische „Währungen“ an, die an Barrengold in einem zugewiesenen Depot gekoppelt sind und eine einfache und kostengünstige Möglichkeit darstellen, Gold zu kaufen oder zu verkaufen und es als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Anleger kann eine beliebige Menge Gold kaufen und das Gold mithilfe dieser Währung dazu verwenden, Online-Zahlungen weltweit zu leisten.

Goldanlagepläne

Goldanlagepläne (GAPs) sind konventionellen Sparplänen deshalb ähnlich, weil sie auf dem Prinzip beruhen, jeden Monat einen festen Betrag anzusparen. Der Unterschied zwischen GAPs und gewöhnlichen Sparplänen besteht darin, dass dieser feste Betrag in Gold angelegt wird. Jeden Monat wird ein fester Betrag per Dauerauftrag vom Bankkonto des Anlegers abgebucht und dazu verwendet, an jedem Geschäftstag dieses Monats Gold zu kaufen. Diese festen Beträge können geringfügig sein, und für die Ankäufe gilt nicht der normalerweise auf kleine Barren oder Münzen erhobene Zuschlag. Da kleinere Goldmengen über einen langen Zeitraum gekauft werden, ist das Risiko geringer als wenn ein großer Geldbetrag zum falschen Zeitpunkt angelegt wird. Die Anleger können zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit (normalerweise mindestens ein Jahr) oder bei der Kündigung des Depots ihr Gold in Form von Barren oder Münzen und zuweilen sogar in Form von Schmuck anfordern. Falls Anleger sich dazu entschließen, das Gold zu verkaufen, erhalten sie den entsprechenden Betrag auch als Barauszahlung.

 

© 2008 World Gold Council

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